Warum der Zeitraum für den Heckenschnitt vorgeschrieben ist
Zwischen März und September ist ein radikales Schneiden oder Entfernen von Hecken laut § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten, damit unsere brütenden Vögel nicht gestört werden und ihren Nachwuchs in Ruhe aufzuziehen können. Eine wichtige Regelung, um die teils gefährdeten Bestände vieler Vogelarten zu sichern.
In diesem Zeitraum ist lediglich ein leichter Formschnitt oder das Ausschneiden einzelner Äste erlaubt. Zur Sicherheit kontrolliere aber bitte zuvor, dass auch wirklich kein Vogel sein Nest in den Strauch gebaut hat, bei dem du etwas ausschneiden musst!
Von Oktober bis Februar können die Hecken dann getrost zurückgeschnitten werden.
Eine anstrengende Arbeit, die mit praktischen Gartenhelfern aber trotzdem etwas vereinfacht werden kann und Zeit spart:
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